Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Deutschen Reiseversicherung zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Hier finden Sie allgemeine Fragen zur Deutschen Reiseversicherung.
Damit Sie die Jahresreiserücktrittsversicherung abschließen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bitte beachten Sie, dass Sie über
unseren Online-Abschluss nur bis
zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie mehr als 4 Kinder versichern möchten, wenden Sie sich
bitte an unseren Kundenservice:
Tel.: +49 2247 9194-975 oder
E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.
Für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen gelten folgende Voraussetzungen:
Bitte beachten Sie, dass Sie über
unseren Online-Abschluss nur
bis zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie mehr als 4 Kinder versichern möchten, wenden
Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
Tel.: +49 2247 9194-975 oder
E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.
Im Familientarif sind Sie und Ihr Partner versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt 7 Kinder bis 21 Jahre von Ihnen oder Ihrem Partner. Pflegekinder gelten ebenfalls als Kinder. Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Personen ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Sie über
unseren Online-Abschluss nur bis
zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie mehr als 4 Kinder versichern möchten, wenden Sie sich
bitte an unseren Kundenservice:
Tel.: +49 2247 9194-975 oder
E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.
Beim einmaligen Schutz versichern Sie nur eine Reise, während der Jahresschutz für beliebig viele Reisen gilt. Versichern Sie den Preis der teuersten Reise eines Jahres, sind alle anderen Reisen des Jahres automatisch ohne Mehrkosten mitversichert. Sie müssen also nicht den Gesamtwert aller Reisen des Jahres absichern, sondern nur den der teuersten Reise. Verreisen Sie und die Mitversicherten getrennt voneinander, sind alle Reisen in Summe bis zum versicherten Gesamtreisepreis versichert. Der Jahresschutz verlängert sich nach Ablauf automatisch.
Die Buchungsfrist gibt den Zeitraum an, in dem die Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden kann. Entscheidende Kriterien sind der Tag, an dem die Reise gebucht wurde, und der Beginn der Reise. Sie können diese Versicherung jederzeit bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Bei weniger als 30 Tagen bis zum Reisebeginn muss der Vertragsabschluss innerhalb von 5 Tagen nach der Reisebuchung erfolgen.
1. Als Reise gelten bei der Deutschen Reiseversicherung grundsätzlich alle privaten und
beruflich veranlassten Reisen, unabhängig vom Reiseziel und der Reisedauer.
2. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht
haben.
3. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Als Risikopersonen bezeichnet man die Personen, die bei einer Reiserücktrittsversicherung einen Versicherungsfall auslösen können. Bei der Deutschen Reiseversicherung sind Risikopersonen Sie selbst sowie Ihre Angehörigen (Ehe- bzw. Lebenspartner, Enkelkinder, Großeltern, Kinder, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Ehe- bzw. Lebenspartner Ihrer Kinder; nur im Todesfall auch Tanten, Onkel, Nichten und Neffen). Ebenfalls als Risikoperson gelten Personen, die einen Ihrer nichtmitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten. Haben nicht mehr als 6 Personen und davon maximal 4 Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, gelten auch mitreisende Personen und deren Angehörige als Risikopersonen, wenn die mitreisenden Personen gemeinsam mit Ihnen auf der Buchungsbestätigung genannt sind. Im Familientarif gelten alle mitreisenden Personen und deren Angehörige als Risikopersonen.
Versicherte Ereignisse sind:
Weitere Informationen zu den versicherten Ereignissen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf Seite 4 unter dem Punkt "2. Medizinische Ereignisse".
Sie können Ihr Seminar über die Deutsche Reiseversicherung versichern, wenn die Seminargebühren niedriger als die Kosten für die touristischen (Reise-)Leistungen (z. B. Bahnfahrkarte, Hotelkosten, Verpflegung) sind. Wenn die Seminargebühren höher sind als die Reiseleistungen können Sie Ihren Fortbildungsaufenthalt nicht über die Deutsche Reiseversicherung absichern. Gerne beraten wir Sie bezüglich einer Alternative.
Sie können Reisen bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 € pro Reisebuchung versichern.
Für die
Jahresreiserücktrittsversicherung gilt zudem: Ist eine Ihrer Reisen teurer als die vereinbarte
Versicherungssumme, können Sie Ihren Jahresschutz durch
eine Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen ergänzen.
Viele Kreditkarten können nicht nur als Zahlungsmittel genutzt werden, sondern beinhalten auch
eine Reiserücktrittsversicherung.
Je nach Anbieter sind die Leistungen der Reiserücktrittsversicherungen sehr unterschiedlich und
es empfiehlt sich, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.
Folgende Aspekte sollten Sie beachten, wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte nutzen:
Anhand der oben genannten Aspekte können Sie prüfen, ob die Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte Ihnen ausreichend Schutz bietet. Die Deutsche Reiseversicherung erfüllt alle oben genannten Punkte.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus. Seien Sie unbesorgt – wir lassen Sie im Falle einer Erkrankung mit dem Coronavirus nicht im Stich.
Nein, die Deutsche Reiseversicherung haftet nicht, wenn Sie Angst haben zu erkranken und nicht reisen möchten.
Sofern vor Ihrem Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseland ausgesprochen wurde, haben Sie im Rahmen der Reiseabbruchversicherung keinen Schutz bei Schadensfällen. Sollten Sie trotz Reisewarnung Ihren Urlaub antreten und vor Ort z. B. an Covid-19 erkranken, ist dies nicht versichert.
Wenn Sie von konjunkturbedingter Kurzarbeit bei Ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sind, ist dies versichert. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30 % im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert.
Ja, die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung, wie zum Beispiel dem Coronavirus, von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Bitte melden Sie uns unverzüglich die Stornierung Ihrer Reise .
Ja, auch wenn eine Risikoperson an Corona erkrankt, bietet Ihnen die Deutsche Reiseversicherung Schutz.
Nein, die Absage der Fluggesellschaft, des Hotels sowie des Reiseveranstalters oder ein Einreiseverbot in Ihr Reiseland stellen keine versicherten Ereignisse dar. Der Beitrag wird nicht erstattet. Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen ab dem Tag des Vertragsabschlusses Schutz, so dass Leistungen bereits erbracht wurden. Eine Stornierung Ihres Vertrags ist daher nach Ablauf der 14-tätigen Widerrufsfrist nicht mehr möglich.
Bei einer COVID-19-Erkrankung ist ein Antigentest einer öffentlichen Teststelle ausreichend. Hierzu zählen u.a. Testzentren oder Apotheken. Ein PCR Test ist nicht erforderlich.
Nein, der Versicherer haftet nicht im Falle eines Lockdowns an Ihrem Reiseziel.
Nein, die Deutsche Reiseversicherung haftet nicht bei Quarantäne-Maßnahmen.
Nein, die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht, wenn Ihre Corona-App anzeigt, dass Sie eine Begegnung mit Personen hatten, die positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurden. Ein hohes Ansteckungsrisiko ist kein versichertes Ereignis. Die Deutsche Reiseversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Sie nachweislich (ärztliches Attest) selber an Corona erkrankt sind. Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung können Sie sich herunterladen.
Handelt es sich bei der erhöhten Temperatur um eine unerwartete und schwere Erkrankung, wird ein ausführliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdauer vom Arzt benötigt. Daher empfehlen wir Ihnen in diesem Fall umgehend einen Arzt aufzusuchen und den Schadensfall zu melden.
Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung können Sie sich herunterladen.Sie können die Deutsche Reiseversicherung bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Buchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschlusstag der Versicherung und gilt für die bei der Versicherungsbuchung angegebenen Reise. Gemäß den Versicherungsbedingungen stellt eine Pandemie kein versichertes Risiko als Reiserücktrittsgrund dar.
Wir haben für unsere Kunden eine Kulanzlösung geschaffen und bieten für eine umgebuchte Reise eine einmalige (bis zu sechs Monate) kostenlose Beginnverlegung des Versicherungsvertrages an. Eine erneute Änderung darüber hinaus ist nicht mehr möglich, wenn die umgebuchte Reise nicht stattfinden kann. Wenn Ihre neue Reise teurer ist, passen wir den Beitrag entsprechend an. Bitte teilen Sie uns die neuen Reisedaten und den neuen Reisepreis per E-Mail an vertrag@deutsche-reiseversicherung.de mit. Sie haben eine Jahresreiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann müssen Sie nichts tun. Der Versicherungsschutz besteht für alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit.Die Reiseabbruchversicherung bietet Ihnen auch Schutz, wenn eine Risikoperson unerwartet und schwer an z. B. dem Coronavirus erkrankt, sofern vor Ihrem Reiseantritt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseland ausgesprochen wurde.
Ob es eine Kulanzregelung zu den bei der Deutschen Reiseversicherung nicht versicherten Ereignissen gibt, kann Ihnen Ihr Reisebüro sagen. Wenn Sie die Reise selbst gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, sich beispielsweise mit der Fluggesellschaft oder Ihrer Unterkunft in Verbindung zu setzen.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.
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2. Versicherung schnell und direkt über's Internet abschließen
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Voraussetzungen für die Jahresreiserücktrittsversicherung
Voraussetzungen für die Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen
Sie erhalten umgehend nach Abschluss Ihre Versicherungsbestätigung, die Versicherungsbedingungen sowie das Produktinformationsblatt per E-Mail.
Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Unterlagen per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre angegebene E-Mail-Adresse und schauen im SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.
Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.
1. Jahresreiserücktrittsversicherung
a) Der Vertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrages. Er verlängert sich
automatisch
jeweils um ein Jahr. Sie können bis zu einem Monat vor Ablauf
eines Versicherungsjahres kündigen. Wir können bis zu 3 Monate vor
Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen.
b) Melden Sie uns einen Schadensfall, haben Sie und wir ein außerordentliches
Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu einem Monat nach Abschluss der
Verhandlungen über die Entschädigung. Es ist unabhängig davon, ob und
in welcher Höhe wir Kosten übernommen haben. Sie können mit sofortiger
Wirkung kündigen oder einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende des laufenden
Versicherungsjahres wählen. Wir können mit einer Frist von einem
Monat kündigen. Haben Sie zum Zeitpunkt unserer Kündigung bereits eine
Reise angetreten, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Ende
dieser Reise.
2. Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen
Der Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss und endet automatisch 56 Tage nach dem von Ihnen gewählten Reisebeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
1. Sie haben Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages und können beliebig oft verreisen.
2. Beim Reiserücktrittsschutz haben Sie Versicherungsschutz von der Buchung bis zum Antritt einer Reise. Dabei ist die Dauer der geplanten Reise unerheblich.
3. Die Reisabbruchversicherung bietet Ihnen Schutz ab Antritt der Reise bis zum Reiseende. Die maximale Reisedauer beträgt 56 Tage.
4. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angetreten haben, sind nicht versichert.
5. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktrittsschutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
6. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z. B., wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen oder sie verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.
a) Der Vertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrages. Er verlängert sich
automatisch
jeweils um ein Jahr. Sie können bis zu einem Monat vor Ablauf
eines Versicherungsjahres kündigen. Wir können bis zu 3 Monate vor
Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen.
b) Melden Sie uns einen Schadensfall, haben Sie und wir ein außerordentliches
Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu einem Monat nach Abschluss der
Verhandlungen über die Entschädigung. Es ist unabhängig davon, ob und
in welcher Höhe wir Kosten übernommen haben. Sie können mit sofortiger
Wirkung kündigen oder einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende des laufenden
Versicherungsjahres wählen. Wir können mit einer Frist von einem
Monat kündigen. Haben Sie zum Zeitpunkt unserer Kündigung bereits eine
Reise angetreten, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Ende
dieser Reise.
Eine Aufstockung bzw. Herabsetzung des Gesamtreisepreises ist jährlich bei Vertragsverlängerung möglich. Bitte teilen Sie uns eine Änderung mindestens 30 Tage vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres mit. Eine unterjährige Erhöhung des Gesamtreisepreises ist nicht möglich. Wenn Sie vor Änderungsmöglichkeit des Vertrages eine Reise planen, deren Reisepreis über der in der Jahresreiserücktrittsversicherung versicherten Summe liegt, können Sie für diese eine Reise eine Einzelversicherung in Höhe des Differenzbetrages abschließen. Tun Sie dies nicht, ist Ihre Reise nur anteilig versichert und jeder Schaden wird nur zu diesem Anteil erstattet. Beispiel: Reisepreis: 5.000 €, Versicherungssumme: 4.000 €, Schadenshöhe: 2.000 €. In diesem Fall würde die Erstattung 4/5 der Schadenshöhe betragen und Sie würden nur 1.600 € erstattet bekommen.
Wird eines Ihrer mitversicherten Kinder während der Laufzeit des Vertrages 22 Jahre alt, endet der Versicherungsschutz für das Kind am Tag vor dem 22. Geburtstag. Mithilfe unseres Online-Abschlusses können Sie für das Kind eine Jahres-Reiserücktrittversicherung für Einzelpersonen abschließen. Sollten Sie aufgrund der geänderten Personenanzahl eine Anpassung des Gesamtreisepreises zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres wünschen, teilen Sie uns dies bitte mindestens 30 Tage vor Ende des laufendenden Versicherungsjahres schriftlich mit. Falls wir 30 Tage vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres keine Nachricht erhalten, verlängert sich die Versicherung automatisch mit dem bestehenden Reisepreis.
Werden Sie während der Laufzeit des Vertrages 60 Jahre alt, erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag mit Beginn des Versicherungsjahres nach dem 60. Geburtstag. Wir informieren Sie über den höheren Beitrag per Brief. Wenn Sie mit der Erhöhung einverstanden sind, benötigen wir mindestens 30 Tage vor Ende des laufenden Versicherungsjahres Ihre schriftliche Zustimmung. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, endet der Vertrag mit Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.
Die häufigsten Fragen zu versicherten Ereignissen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.
Wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund umbuchen, erstatten wir erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Wir erstatten Ihnen auch die Kosten für eine Umbuchung. Sind in diesem Fall die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich 50 €.
Haben Sie mit einer ebenfalls bei uns versicherten Person ein Doppelzimmer gebucht und diese kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, erstatten wir Ihnen die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.
Haben Sie mit mehreren versicherten Personen gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet und eine dieser Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, bieten wir eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten.
Wenn Sie Ihren Hinflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir pro Reise, unabhängig von der Anzahl der Personen, Mehrkosten für die Hinreise bis insgesamt 1.500 € und Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt 150 €.
Bei der Deutschen Reiseversicherung sind (schwere) Erkrankungen nur abgesichert, wenn diese bei Abschluss der Versicherung noch nicht bestanden und auch nicht vorhersehbar waren und Ihnen deshalb der Antritt oder die Fortsetzung Ihrer Reise nicht zugemutet werden kann.
Beispiele für eine „unerwartet schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung:
Beispiele für eine „unerwartet schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruchversicherung:
Beispiel, bei dem keine „unerwartet schwere Erkrankung“ vorliegt:
Ob eine unerwartet schwere Erkrankung vorliegt, muss im Einzelfall geklärt werden und kann nicht abschließend allgemein beantwortet werden.
Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.
Bei Buchung einer Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen können Sie zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
Bei Buchung einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung steht Ihnen zur Zahlung das
SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns schriftlich jede Änderung der Kontoverbindung mit und sorgen
Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos. Sie haben die Möglichkeit, bei Abschluss
des Vertrages die Bankverbindung einer anderen Person anzugeben (abweichender
Beitragszahler). Sie müssen dazu von dieser Person befugt sein.
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.
1. Jahresreiserücktrittsversicherung
Bei neuen Verträgen ist der Beitrag für diese Versicherung sofort nach Abschluss des
Vertrags per Lastschriftverfahren zu bezahlen.
In der Regel ziehen wir den Betrag in den ersten beiden Wochen nach Abschluss der
Versicherung ein.
Bei Verlängerung eines Jahresvertrages ist der Beitrag zum Monatsersten
vor Beginn des neuen Versicherungsjahres fällig. Wir ziehen den Betrag in
der Regel in den ersten beiden Wochen des Monats vor Beginn des neuen
Versicherungsjahres ein.
2. Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen
Der Beitrag für diese Versicherung ist sofort nach Abschluss des Vertrags zu bezahlen. Wenn Sie SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsmöglichkeit gewählt haben, ziehen wir den Beitrag in der Regel in den ersten beiden Wochen nach Abschluss der Versicherung ein.
Eine Änderung Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte per Post oder E-Mail mit:
Deutsche Reiseversicherung - Versicherungslösungen
c/o DR-WALTER GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
E-Mail: vertrag@deutsche-reiseversicherung.de
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.
Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, ist es notwendig, dass Sie sich im Schadensfall unverzüglich an die Europ Assistance wenden.
24-Stunden-Notrufnummer: +49 89 55987-629
Schriftliche Schadensmeldungen und Mitteilungen zu Leistungsfällen senden Sie bitte an:
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Leistungsabteilung
Adenauerring 9
81737 München
Fax: +49 89 55987-221
E-Mail: leistung@deutsche-reiseversicherung.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Schadensfall?
1. Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen nach unserer Entscheidung, ob und in welcher Höhe wir leisten.
2. Wir verwenden den Wechselkurs des Tages, an dem Sie in einer fremden Währung bezahlt hatten.1. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträgen, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (Subsidiarität). Dies gilt für weitere private Versicherungsverträge und gesetzliche Leistungsträger. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine Subsidiarität festgelegt ist.
2. Melden Sie uns den Schadensfall, werden wir unbeachtlich einer Subsidiarität in Vorleistung gehen.Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über.
Ihre Ansprüche an uns verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Frist beginnt am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste. Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, bis Ihnen unsere Entscheidung zugegangen ist.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.
Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka@dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum .
E info@deutsche-reiseversicherung.de