Versicherung leicht gemacht

Voraussetzungen für die Jahresreiserücktrittsversicherung

  • Versichern können sich Einzelpersonen und Familien bis 6 Personen. Als Familie gelten Sie und ggf. Ihr Partner sowie bis zu 4 eigene Kinder bis zu 21 Jahren. Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Personen ist in der Jahres-Reiserücktrittsversicherung nicht notwendig.
  • In unserer Reiserücktrittsversicherung sind Reisen bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 € pro Reisebuchung versichert.
  • Mit einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind beliebig viele Privat- und Geschäftsreisen bis zu 56 Tagen pro Reise innerhalb eines Jahres versichert.
  • In der Jahresversicherung sind auch bereits gebuchte Reisen mitversichert, wenn zwischen Versicherungsbeginn und dem geplanten Reiseantritt noch mindestens 30 Tage liegen. Liegen zwischen der Buchung der Reise und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Reisebuchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
  • Um unsere Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, benötigen Sie sowie alle Mitversicherten einen Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie können nur Reisen, die in Deutschland beginnen, bei der Deutschen Reiseversicherung versichern.
  • Kein Versicherungsschutz besteht bei Reisen in folgende Länder und Regionen: Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran.

Bitte beachten Sie, dass Sie über unseren Online-Abschluss nur bis zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie eine größere Familie (max. 2 Erwachsene und bis zu 7 Kinder) versichern möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
Tel.: +49 2247 9194-975 oder
E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.

Voraussetzungen für die Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen

  • Versichern können sich Einzelpersonen, Familien und Gruppen bis zu 4 Personen. Als Familie gelten Sie und ggf. Ihr Partner sowie bis zu 4 eigene Kinder bis zu 21 Jahren. Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Familienmitglieder ist in der Einzel-Reiserücktrittsversicherung nicht notwendig.
  • In unserer Reiserücktrittsversicherung sind Reisen bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 € pro Reisebuchung versichert.
  • Privat- und Geschäftsreisen sind bis zu 56 Tage versichert. Sie können unsere Versicherung jederzeit bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Buchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
  • Um unsere Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, benötigen Sie sowie alle Mitversicherten einen Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie können nur Reisen, die in Deutschland beginnen, bei der Deutschen Reiseversicherung versichern.
  • Kein Versicherungsschutz besteht bei Reisen in folgende Länder und Regionen: Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran.

Bitte beachten Sie, dass Sie über unseren Online-Abschluss nur bis zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie eine größere Familie (max. 2 Erwachsene und bis zu 7 Kinder) versichern möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
Tel.: +49 2247 9194-975 oder
E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.

So kommen Sie zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung

1. Angebot auswählen
Mit unserem Online-Rechner können Sie mit nur wenigen Klicks Ihr individuell passendes Angebot ermitteln.

2. Versicherung schnell und direkt über's Internet abschließen
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Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

1. Sie haben Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages und können beliebig oft verreisen.

2. Beim Reiserücktrittsschutz haben Sie Versicherungsschutz von der Buchung bis zum Antritt einer Reise. Dabei ist die Dauer der geplanten Reise unerheblich.

3. Beim Reiseabbruchschutz haben Sie Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage Ihrer Reise.

4. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angetreten haben, sind nicht versichert.

5. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktrittsschutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen.

6. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z. B., wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen oder sie verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

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